Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1586
BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67 (https://dejure.org/1969,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1969 - V C 11.67 (https://dejure.org/1969,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1969 - V C 11.67 (https://dejure.org/1969,1586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich kriegsbedingter Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.09.1964 - IV C 144.63

    Zulässigkeit und Art der Zusammenrechnung von Einnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht von der ständigen Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, wonach auch die Verwaltung eigenen Grundvermögens eine selbständige Erwerbstätigkeit gewesen sein kann (Urteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 - [ZLA 1963, 204], 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - [ZLA 1965, 10] und vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - [ZLA 1965, 74]).
  • BVerwG, 17.10.1968 - V C 145.66

    Antrag auf Gewährung eines Selbstständigenzuschlages - Tätigkeit als Angestellter

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67
    Dieser Rechtsprechung hat sich der jetzt für Kriegsschadenrentensachen nach dem LAG allein zuständige erkennende Senat angeschlossen und revisionsgerichtlich bestätigt, daß sich aus Mietelnnahmen, von zwei Wohnhäusern eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht herleiten lasse, sofern nicht der Vermögenseigentümer etwa selbst, an Stelle einer sonst erforderlichen und besonders bezahlten Arbeitskraft die mit der Verwaltung der Häuser verbundenen umfangreichen Arbeiten übernommen hat (Urteile vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - [ZLA 1967, 62] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG V C 145.66 - [ZLA 1969, 129]).
  • BVerwG, 02.12.1964 - IV C 111.64

    Gewährung eines Selbstständigenzuschlages zur Unterhaltshilfe - Vermietung von

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht von der ständigen Rechtsprechung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, wonach auch die Verwaltung eigenen Grundvermögens eine selbständige Erwerbstätigkeit gewesen sein kann (Urteile vom 8. Februar 1963 - BVerwG IV C 74.62 - [ZLA 1963, 204], 18. September 1964 - BVerwG IV C 144.63 - [ZLA 1965, 10] und vom 2. Dezember 1964 - BVerwG IV C 111.64 - [ZLA 1965, 74]).
  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 189.65
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1969 - V C 11.67
    Dieser Rechtsprechung hat sich der jetzt für Kriegsschadenrentensachen nach dem LAG allein zuständige erkennende Senat angeschlossen und revisionsgerichtlich bestätigt, daß sich aus Mietelnnahmen, von zwei Wohnhäusern eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht herleiten lasse, sofern nicht der Vermögenseigentümer etwa selbst, an Stelle einer sonst erforderlichen und besonders bezahlten Arbeitskraft die mit der Verwaltung der Häuser verbundenen umfangreichen Arbeiten übernommen hat (Urteile vom 9. November 1966 - BVerwG V C 189.65 - [ZLA 1967, 62] und vom 17. Oktober 1968 - BVerwG V C 145.66 - [ZLA 1969, 129]).
  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 7.84

    Selbstständige Erwerbstätigkeit - Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH

    Damit wird lastenausgleichsrechtlich die Erwerbstätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Anlehnung an die sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu beurteilen, d.h. die selbständige Erwerbstätigkeit mehr im Gegensatz zur abhängigen Tätigkeit des Angestellten zu sehen sein, jedoch auch abzugrenzen sein gegenüber der reinen Kapitalnutzung eines Gesellschafters ohne eigene Arbeitsleistung des Kapitaleigners (vgl. zur selbständigen Erwerbstätigkeit bei einer nach Art und Umfang erheblichen Verwaltung eigenen Grundbesitzes: Urteil vom 28. Mai 1969 - BVerwG 5 C 11.67 - [ZLA 1969, 236/237]).
  • BVerwG, 24.09.1969 - V C 88.67

    Gewährung von Kriegsschadensrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Verwaltung dieses einen Wohngrundstücks einen solchen Arbeitsaufwand erforderte, der es rechtfertigte, die Mieteinkünfte einer selbständigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen (vgl. Urteil vom 28. Mai 1969 - BVerwG V C 11.67 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.06.1971 - V B 57.70

    Bestimmung des Begriffs der "Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht oder

    Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Verwaltung und Nutzung eines eigenen Hausgrundstücks regelmäßig keine selbständige Erwerbstätigkeit darstellt (Urteil vom 28. Mai 1969 - BVerwG V C 11.67 - [ZLA 1969, 236] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 22.06.1970 - V ER 222.68

    Bewilligung des Armenrechts - Gewährung eines Selbstständigenzuschlags -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß für Miet- oder Pachteinnahmen von Wohn- oder Geschäftshäusern grundsätzlich kein Selbständigenzuschlag beansprucht werden kann (Urteil vom 28. Mai 1969 - BVerwG V C 11.67 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht